Rechtsanwalt, Fachanwalt für Sozialrecht, Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose, Yorckstr. 22, 93049 Regensburg

BAföG-Betrugsvorwurf nach Datenabgleich – Ermittlungsverfahren erfolgreich eingestellt

Die Finanzierung eines Studiums ist für viele junge Menschen eine Herausforderung. Umso verlockender erscheint es mitunter, beim BAföG-Antrag nicht ganz so genau hinzuschauen – zum Beispiel beim Punkt „Vermögen“. Doch was auf den ersten Blick wie ein Kavaliersdelikt wirkt, kann gravierende Folgen haben. Ein aktueller Fall aus unserer Kanzlei zeigt, wie schnell aus einem vermeintlich kleinen Verschweigen eine strafrechtliche Angelegenheit wird: Unser Mandant hatte im Rahmen seines BAföG-Antrags sein vorhandenes Bankguthaben nicht angegeben. Im Zuge eines automatisierten Datenabgleichs – ein inzwischen routinemäßiges Verfahren der BAföG-Ämter – wurde dieses „vergessene“ Vermögen entdeckt. Das Amt meldete den Verdacht des Sozialleistungsbetrugs an die Staatsanwaltschaft.

Vergleich verhindert Vollstreckung nach Betriebsprüfung

Wenn Unternehmen Post von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) im Anschluss an eine Betriebsprüfung erhalten, beginnt nicht selten eine belastende Auseinandersetzung. Besonders dramatisch wird es, wenn hohe Sozialversicherungsbeiträge nachgefordert werden – und diese Nachforderung trotz laufendem Widerspruch bzw. laufender Klage sofort vollstreckt werden darf. Denn Sozialrechtsklagen und Widersprüche entfalten grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung. Dass der Rechtsschutz in solchen Fällen dennoch wirkt – wenn man die richtigen Instrumente kennt und gezielt einsetzt –, zeigt ein aktueller Fall aus unserer Kanzlei.

Volle Erwerbsminderungsrente nach nur sechs Monaten Verfahrensdauer

In einem sozialgerichtlichen Verfahren vor dem Sozialgericht München (Az. S 64 R 43/25) konnten wir für unsere Mandantin einen erfreulichen und schnellen Erfolg erzielen: Die Deutsche Rentenversicherung Bund hat mit Anerkenntnis vom 17.07.2025 einer Rente wegen voller Erwerbsminderung auf Zeit bis Februar 2027 sowie einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung auf unbestimmte Dauer zugestimmt. Besonders hervorzuheben ist in diesem Fall die ungewöhnlich kurze Dauer des Verfahrens: Zwischen Klageeinreichung und Anerkenntnis lagen lediglich rund sechs Monate – ein Zeitraum, der im sozialgerichtlichen Kontext alles andere als selbstverständlich ist.

GdB 50 – auch viele "kleinere" Erkrankungen können den Ausschlag geben

Im Zusammenhang mit der Feststellung eines Grades der Behinderung (GdB) wird häufig davon ausgegangen, dass hierfür eine einzelne, besonders schwerwiegende Erkrankung ursächlich sein muss – etwa eine rezidivierende Depression, eine Tumorerkrankung oder ein Zustand nach Herzinfarkt. In der Praxis der sozialrechtlichen Begutachtung zeigt sich jedoch ein differenzierteres Bild: Auch mehrere, für sich genommen weniger gravierende Gesundheitsstörungen können in ihrer Gesamtheit zu einem erheblichen Funktionsverlust und damit zu einem höheren GdB führen.

Pflegegrad 2 für ein Kleinkind mit Trisomie 21

Wenn Eltern für ihr schwer beeinträchtigtes Kind Pflegeleistungen beantragen, erwartet man Mitgefühl und Unterstützung – doch in der Realität gibt es oft nur Ablehnung und bürokratische Blockade. So auch in einem aktuellen Fall, den wir für eine Familie vor dem Sozialgericht Regensburg (Az. 12 P 41/24) geführt haben: Ihr zweijähriger Sohn, der mit Trisomie 21 lebt und in vielen Lebensbereichen intensive Hilfe benötigt, erhielt trotz offenkundiger Einschränkungen zunächst keinen Pflegegrad. Weder im Antrags- noch im Widerspruchsverfahren erkannte die Pflegekasse einen relevanten Pflegebedarf an.

Einstellung eines Bußgeldverfahrens wegen angeblicher Verstöße gegen die Sofortmeldepflicht

In einem aktuellen Verfahren gegen einen unserer Mandanten aus der Baubranche konnte ein Bußgeldverfahren wegen des Vorwurfs der Verletzung sozialversicherungsrechtlicher Meldepflichten erfolgreich zur Einstellung gebracht werden. Mit Datum vom 22.7.2025 teilte das Hauptzollamt Augsburg mit: "Sehr geehrter Herr Klose, das gegen Ihren Mandanten eingeleitete Verfahren habe ich eingestellt".

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