Wenn Eltern für ihr schwer beeinträchtigtes Kind Pflegeleistungen beantragen, erwartet man Mitgefühl und Unterstützung – doch in der Realität gibt es oft nur Ablehnung und bürokratische Blockade. So auch in einem aktuellen Fall, den wir für eine Familie vor dem Sozialgericht Regensburg (Az. 12 P 41/24) geführt haben: Ihr zweijähriger Sohn, der mit Trisomie 21 lebt und in vielen Lebensbereichen intensive Hilfe benötigt, erhielt trotz offenkundiger Einschränkungen zunächst keinen Pflegegrad. Weder im Antrags- noch im Widerspruchsverfahren erkannte die Pflegekasse einen relevanten Pflegebedarf an.