Rechtsanwalt, Fachanwalt für Sozialrecht, Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose, Yorckstr. 22, 93049 Regensburg

Freispruch vom Vorwurf des Computerbetrugs

In einem  Strafverfahren vor dem Amtsgericht Regensburg (Az. 30 Ds 707 Js 11347/23) konnte die Rechtsanwaltskanzlei Klose für einen Mandanten einen Freispruch vom Vorwurf des Computerbetrugs (§ 263a StGB) erwirken. Der Mandant war angeklagt, unbefugt unter dem Namen eines Dritten Bestellungen im Internet vorgenommen und dadurch einen Vermögensschaden verursacht zu haben. Die Hauptverhandlung erstreckte sich über zwei Tage. Im Rahmen der Beweisaufnahme wurden mehrere Zeugen vernommen, unter anderem Polizeibeamte und der mutmaßlich Geschädigte. Darüber hinaus wurden verschiedene Dokumente in Augenschein genommen sowie sowohl ein privates als auch ein vom Bayerischen Landeskriminalamt erstelltes Schriftgutachten verlesen.

Anerkenntnis des ZBFS - Fehlerhaftes Sachverständigengutachten aus Verwaltungsverfahren korrigiert

Immer wieder erleben wir in unserer anwaltlichen Praxis Fälle, in denen Verwaltungsentscheidungen auf medizinischen Gutachten beruhen, die fachlich unzureichend, methodisch fehlerhaft oder schlicht nicht nachvollziehbar sind. Besonders schwer wiegen solche Mängel, wenn sie – wie im Sozialrecht häufig – zu erheblichen Einschnitten in die Rechte und Leistungen der Betroffenen führen. Ein aktuelles Verfahren vor dem Sozialgericht Regensburg (S 14 VG 14/23) zeigt exemplarisch, welche Konsequenzen dies haben kann – und wie man sich erfolgreich dagegen zur Wehr setzen kann.

Berufsschadensausgleich im Widerspruchsverfahren erreicht

Ein junger Mandant, der in frühester Kindheit Opfer schwerer Gewalt wurde, leidet bis heute an einer posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS). Aufgrund dieser gesundheitlichen Beeinträchtigung beantragte er Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG), insbesondere die Gewährung von Berufsschadensausgleich. Zuständig war das Landessozialamt Niedersachsen. Der ursprüngliche Antrag wurde durch das Versorgungsamt abgelehnt. Gegen diesen ablehnenden Bescheid haben wir Widerspruch eingelegt. Mit Erfolg.

Höherer Eingliederungszuschuss - Arbeitsagentur muss Ermessen neu überdenken

In einem aktuellen Fall konnte unsere Kanzlei erfolgreich Widerspruch gegen einen Bescheid der Bundesagentur für Arbeit/Agentur für Arbeit Bochum einlegen, in dem ein Eingliederungszuschuss von lediglich 30 Prozent für die Dauer von drei Monaten bewilligt worden war. Ergebnis: Die Förderung wurde mit Änderungsbescheid vom 5. Juni 2025 (052 -Abl-Nr. 351/1115/24) auf 50 Prozent monatlich erhöht. Ein beachtlicher Schritt in Richtung fairer Förderung und gesetzeskonformer Ermessensausübung.

Wenn der Vorwurf zunächst schwerer wiegt als die Wahrheit – Einstellung eines Verfahrens wegen angeblicher Vergewaltigung

Ein falscher Vorwurf kann ein Leben zerstören. Besonders dann, wenn es um ein Delikt wie Vergewaltigung geht. Ein solcher Fall erreichte kürzlich unsere Kanzlei – mit einem glücklichen Ende. Unser Mandant sah sich dem Vorwurf der Vergewaltigung ausgesetzt. Die Anzeige kam von einer ehemaligen Lebensgefährtin, mit der die Beziehung bereits vor längerer Zeit beendet war. Die Anschuldigungen wogen schwer, und wie so oft in solchen Verfahren galt: Aussage steht gegen Aussage.

Erwerbsminderungsrente erfolgreich durch Vergleich vor dem SG Landshut erreicht

In einem aktuellen Verfahren vor dem Sozialgericht Landshut konnten wir für unseren Mandanten die unbefristete Gewährung einer vollen Erwerbsminderungsrente erreichen – und das nicht durch Urteil, sondern (zeitlich vorteilhaft) durch einen gerichtlichen Vergleich. Unser Mandant leidet an einer chronischen Schmerzstörung mit körperlichen und seelischen Faktoren, an einer beidseitigen Ulnarisneuropathie sowie an einer rezidivierenden depressiven Störung. Aufgrund dieser multiplen gesundheitlichen Einschränkungen war ihm eine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht mehr zumutbar. Gleichwohl lehnte die Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd seinen Antrag auf volle Erwerbsminderungsrente mit der Begründung ab, eine Erwerbsminderung liege nicht vor.

Antrag sorgfältig und vollständig gestellt – Rentenversicherung entscheidet positiv

Ein weitverbreitetes Vorurteil lautet: „Ein Rentenantrag wird sowieso immer erst einmal abgelehnt.“ Nicht selten hören wir diesen Satz von Mandantinnen und Mandanten, die sich mit der Antragstellung oder der Durchsetzung ihrer Ansprüche auf Erwerbsminderungsrente schwertun – teils aus Frustration, teils aus Erfahrung. Und tatsächlich: Die Hürden im Verfahren wirken oft hoch, Ablehnungen sind häufig, und auch die juristische Aufarbeitung im Widerspruchs- oder Klageverfahren kann langwierig sein. Umso erfreulicher ist es, wenn sich ein anderes Bild zeigt – wie im folgenden Fall:

Kanzlei

Rechtsanwaltskanzlei Klose
Yorckstr. 22
93049 Regensburg

Telefon: 0941 307 44 55 0
Telefax: 0941 307 44 55 1

Email: kanzlei@ra-klose.com
Web: www.ra-klose.com 

Montag - Donnerstag: 8.30 - 17.00 h
Freitag: 8.30 - 13.00 h

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