Wenn Unternehmen Post von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) im Anschluss an eine Betriebsprüfung erhalten, beginnt nicht selten eine belastende Auseinandersetzung. Besonders dramatisch wird es, wenn hohe Sozialversicherungsbeiträge nachgefordert werden – und diese Nachforderung trotz laufendem Widerspruch bzw. laufender Klage sofort vollstreckt werden darf. Denn Sozialrechtsklagen und Widersprüche entfalten grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung.
Dass der Rechtsschutz in solchen Fällen dennoch wirkt – wenn man die richtigen Instrumente kennt und gezielt einsetzt –, zeigt ein aktueller Fall aus unserer Kanzlei.