In einem Strafverfahren vor dem Amtsgericht Regensburg (Az. 30 Ds 707 Js 11347/23) konnte die Rechtsanwaltskanzlei Klose für einen Mandanten einen Freispruch vom Vorwurf des Computerbetrugs (§ 263a StGB) erwirken. Der Mandant war angeklagt, unbefugt unter dem Namen eines Dritten Bestellungen im Internet vorgenommen und dadurch einen Vermögensschaden verursacht zu haben.
Die Hauptverhandlung erstreckte sich über zwei Tage. Im Rahmen der Beweisaufnahme wurden mehrere Zeugen vernommen, unter anderem Polizeibeamte und der mutmaßlich Geschädigte. Darüber hinaus wurden verschiedene Dokumente in Augenschein genommen sowie sowohl ein privates als auch ein vom Bayerischen Landeskriminalamt erstelltes Schriftgutachten verlesen.