Rechtsanwalt, Fachanwalt für Sozialrecht, Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose, Yorckstr. 22, 93049 Regensburg

Aktuelles aus der Kanzlei


In der Rubrik Aus der Kanzlei berichten wir aus unserer täglichen Arbeit in der Kanzlei. Im Mittelpunkt stehen erfolgreich abgeschlossene Mandate, bei denen wir unsere Mandantinnen und Mandanten in oft schwierigen Situationen begleiten und ihre rechtlichen Ansprüche durchsetzen konnten.

Die dargestellten Fälle geben Einblick in typische Fragestellungen unserer Praxis und zeigen, wie sozialrechtliche oder auch strafrechtliche Verfahren tatsächlich ablaufen – jenseits abstrakter Paragrafen. 


 

BGHM erkennt Berufskrankheit vor dem Sozialgericht an

Anerkennung einer Lärmschwerhörigkeit (BK 2301) nach Klage – BG gibt Anerkenntnis ab

Die Anerkennung einer Berufskrankheit wegen Lärmschwerhörigkeit nach Nr. 2301 der Berufskrankheitenverordnung (BKV) ist in der Praxis häufig umkämpft. Ein aktuelles Verfahren vor dem Sozialgericht Regensburg zeigt jedoch: Auch bei zunächst ablehnender Haltung der Berufsgenossenschaft kann sich eine konsequente gerichtliche Durchsetzung lohnen.

 

Ausgangssituation: Langjährige Lärmeinwirkung – Ablehnung durch die BG

Unser Mandant war über viele Jahre bei einem namhaften bayerischen Automobilhersteller tätig. Im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit war er erheblichen Lärmbelastungen ausgesetzt.

Nachdem eine deutliche Schwerhörigkeit festgestellt wurde, riet der behandelnde HNO-Arzt zur Prüfung einer Berufskrankheit nach Nr. 2301 BKV (Lärmschwerhörigkeit). Der Mandant wandte sich daraufhin an die zuständige Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM).

Mit Bescheid vom 05.02.2024 lehnte die BGHM die Anerkennung jedoch ab. Die Begründung war – wie häufig in diesen Verfahren – vielschichtig: Zweifel an der Kausalität, angeblich nicht ausreichende Lärmexposition, alternative Ursachen und weitere Argumentationselemente.

Auch der hiergegen eingelegte Widerspruch blieb erfolglos.

 

Klage vor dem Sozialgericht Regensburg

Nach eingehender Prüfung haben wir für unseren Mandanten Klage zum Sozialgericht Regensburg erhoben (Az. S 1 U 68/25).

In der Klagebegründung wurde detailliert zur Lärmbelastung, zum zeitlichen Verlauf der Hörminderung sowie zur medizinischen Bewertung vorgetragen. Entscheidend war dabei die strukturierte Aufarbeitung der beruflichen Exposition und die medizinische Einordnung nach den Maßstäben der gesetzlichen Unfallversicherung.

Das Gericht ordnete daraufhin die Einholung eines HNO-ärztlichen Sachverständigengutachtens an.

 

Gerichtliches Gutachten widerspricht der BG deutlich

Das Ergebnis des gerichtlich bestellten Sachverständigen war eindeutig – und stand im diametralen Gegensatz zur Einschätzung der BGHM.

Der Gutachter kam zu dem klaren Ergebnis, dass sämtliche Voraussetzungen der Berufskrankheit nach Nr. 2301 BKV vorliegen:

  • Vorliegen einer relevanten Lärmeinwirkung
  • Typisches audiometrisches Schadensbild
  • Fehlen überwiegender konkurrierender Ursachen
  • Kausalzusammenhang zwischen beruflicher Tätigkeit und Hörschädigung

Damit war die medizinische und rechtliche Grundlage für die Anerkennung der Berufskrankheit gegeben.

 

Anerkenntnis der BG nach klarer Beweislage

Angesichts dieses eindeutigen Gutachtenergebnisses lenkte die BGHM ein und gab mit Schriftsatz vom 04.02.2026 ein Anerkenntnis ab.

Die zuvor noch entschieden vertretene ablehnende Haltung war damit nicht mehr aufrechtzuerhalten.

Für unseren Mandanten bedeutet dies die Anerkennung seiner Lärmschwerhörigkeit als Berufskrankheit – mit den entsprechenden sozialrechtlichen Leistungsansprüchen.

 

Fazit: Gerichtliche Klärung lohnt sich

Der Fall zeigt exemplarisch:

  • Ablehnende Bescheide der Berufsgenossenschaften sind keineswegs endgültig.
  • Gerade bei medizinischen Kausalitätsfragen kann ein unabhängiges gerichtliches Sachverständigengutachten entscheidend sein.
  • Auch Verfahren, die zunächst wenig aussichtsreich erscheinen, können durch eine fundierte Klagebegründung und konsequente prozessuale Begleitung erfolgreich verlaufen.

Nicht selten wird erst im gerichtlichen Verfahren eine objektive medizinische Bewertung vorgenommen. Das Risiko, sich vorschnell mit einer ablehnenden Entscheidung abzufinden, ist daher hoch.

Die Anerkennung einer Berufskrankheit ist für Betroffene häufig von erheblicher wirtschaftlicher und persönlicher Bedeutung. Eine sorgfältige rechtliche Prüfung und – wenn erforderlich – die gerichtliche Durchsetzung können den entscheidenden Unterschied machen.

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