Unfallversicherungsrecht
Das Unfallversicherungsrecht betrifft Ansprüche gegenüber der gesetzlichen Unfallversicherung, insbesondere gegenüber Berufsgenossenschaften und Unfallkassen. In der Praxis geht es häufig um die Anerkennung eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit sowie um den Umfang der daraus resultierenden Leistungen.
Nachfolgend finden Sie eine Übersicht zentraler Themen des Unfallversicherungsrechts und weiterführende Informationen zu den einzelnen Schwerpunkten.
Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung setzen voraus, dass ein Versicherungsfall anerkannt wird. Streit entsteht häufig bei der Frage, ob ein Ereignis als Arbeitsunfall gilt oder ob eine Erkrankung als Berufskrankheit anerkannt wird.
Nach einem anerkannten Versicherungsfall kommen unterschiedliche Leistungen in Betracht. Dazu gehören medizinische Behandlung, Leistungen zur Rehabilitation sowie finanzielle Leistungen zum Ausgleich von Einkommenseinbußen.
Wenn die Erwerbsfähigkeit infolge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit dauerhaft gemindert ist, kann ein Anspruch auf eine Verletztenrente bestehen. Häufige Streitpunkte sind die Höhe der Minderung der Erwerbsfähigkeit und die Berechnung der Rente.
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