Rechtsanwalt, Fachanwalt für Sozialrecht, Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose, Yorckstr. 22, 93049 Regensburg

Aktuelles aus der Kanzlei


Auf dieser Seite berichten wir aus unserer täglichen Arbeit in der Kanzlei. Im Mittelpunkt stehen erfolgreich abgeschlossene Mandate, bei denen wir unsere Mandantinnen und Mandanten in oft schwierigen Situationen begleiten und ihre rechtlichen Ansprüche durchsetzen konnten.

Die dargestellten Fälle geben Einblick in typische Fragestellungen unserer Praxis und zeigen, wie sozialrechtliche oder auch strafrechtliche Verfahren tatsächlich ablaufen – jenseits abstrakter Paragrafen. 

Unser Ziel ist es, Transparenz zu schaffen und Ihnen einen realistischen Eindruck davon zu vermitteln, wie wir arbeiten und was Sie bei einer Zusammenarbeit mit uns erwarten können.


 

Bezeichnung als Schw***lutscher kostet 500 Euro

Unser Mandant machte gegen die Gegnerin zivilrechtliche Ansprüche geltend. In einer Antwortemail wurde er von der Gegnerin  wie folgt angeredet: "Hallo Schwanzlutscher ...". Diese Beleidigung hatte nun auch finanzielle Folgen für die Gegnerin.

Denn neben der erstatteten Strafanzeige wegen Beleidigung machten wir für unseren Mandanten Schadensersatz in Gestalt von Schmerzensgeld geltend. Ein Betrag von 500,00 EUR erschien insoweit angemessen. Das Amtsgericht Kelheim sah dies genauso. Durch Urteil vom 28.03.2023 (Aktenzeichen 1 C 62/23) verurteilte es die Gegnerin zur Zahlung von 500,00 EUR Schadensersatz, zur Erstattung der außergerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren und zur Tragung der Prozesskosten.

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