Rechtsanwalt, Fachanwalt für Sozialrecht, Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose, Yorckstr. 22, 93049 Regensburg

Aktuelles aus der Kanzlei


Auf dieser Seite berichten wir aus unserer täglichen Arbeit in der Kanzlei. Im Mittelpunkt stehen erfolgreich abgeschlossene Mandate, bei denen wir unsere Mandantinnen und Mandanten in oft schwierigen Situationen begleiten und ihre rechtlichen Ansprüche durchsetzen konnten.

Die dargestellten Fälle geben Einblick in typische Fragestellungen unserer Praxis und zeigen, wie sozialrechtliche oder auch strafrechtliche Verfahren tatsächlich ablaufen – jenseits abstrakter Paragrafen. 

Unser Ziel ist es, Transparenz zu schaffen und Ihnen einen realistischen Eindruck davon zu vermitteln, wie wir arbeiten und was Sie bei einer Zusammenarbeit mit uns erwarten können.


 

KKH übernimmt Fahrtkosten zur ambulanten hämatologischen Behandlung

Zwischen Versicherten und ihren Krankenkassen ist immer wieder die Übernahme von Fahrtkosten zu ambulanten Behandlungen streitig. So war es such in einem aktuellen Fall aus unserer Kanzlei.

Unsere Mandantin leidet an myelodysplastischen Anämie uns musste sich deswegen in regelmäßige ambulante hämatologische Behandlung begeben. Die hämatologische Praxis, in der die Behandlungen stattfinden, ist etwa 50 km vom Wohnort unserer Mandantin entfernt. Krankheitsbedingt konnte sie nicht selbst fahren oder öffentliche Verkehrsmittel benutzen. Sie musste mit dem Taxi zu den Behandlungsterminen fahren. Ihre Krankenkasse, die KKH lehnte die Übernahme der Fahrtkosten trotz ärztlichen Attestes ab. Dagegen wurde durch uns Widerspruch eingelegt. Mit Erfolg.

Im Widerspruch wurde nochmals die Notwendigkeit der regelmäßigen ambulanten Behandlungen dargestellt und die vorliegenden krankenversicherungsrechtlichen Voraussetzungen für die Kostenübernahme erläutert. Die KKH lente daraufhin ein und übernahm die Fahrtkosten für die ambulanten Behandlungen im Zeitraum 16.5.-31.8.2022 (KKH, 24.1.2023, Service-Nr. 1835...0) doch noch.

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