Rechtsanwalt, Fachanwalt für Sozialrecht, Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose, Yorckstr. 22, 93049 Regensburg

Aktuelles aus der Kanzlei


Auf dieser Seite berichten wir aus unserer täglichen Arbeit in der Kanzlei. Im Mittelpunkt stehen erfolgreich abgeschlossene Mandate, bei denen wir unsere Mandantinnen und Mandanten in oft schwierigen Situationen begleiten und ihre rechtlichen Ansprüche durchsetzen konnten.

Die dargestellten Fälle geben Einblick in typische Fragestellungen unserer Praxis und zeigen, wie sozialrechtliche oder auch strafrechtliche Verfahren tatsächlich ablaufen – jenseits abstrakter Paragrafen. 

Unser Ziel ist es, Transparenz zu schaffen und Ihnen einen realistischen Eindruck davon zu vermitteln, wie wir arbeiten und was Sie bei einer Zusammenarbeit mit uns erwarten können.


 

Riss der Supraspinatussehne als Arbeitsunfallfolge

Die Aufgabe der gesetzlichen Unfallversicherung hört sich zunächst sehr sinnvoll und einfach an: Aufgabe der Unfallversicherung ist es, mit allen geeigneten Mitteln Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten und nach Eintritt von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit der Versicherten mit allen geeigneten Mitteln wiederherzustellen und sie oder ihre Hinterbliebenen durch Geldleistungen zu entschädigen (§ 1 SGB VII). Alles andere als einfach ist es in der Praxis aber oftmals, festzustellen, welche gesundheitlichen Folgen ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit hat, wann und inwieweit die zuständige Berufsgenossenschaft einzutreten hat, z.B. durch Heilbehandlung, Verletzengeld- oder Rentenzahlungen. So auch in einem aktuellen Fall aus unserer Kanzlei.

Unser Mandant ist bei der BGHM unfallversichert. Am 13.01.2020 erlitt er einen Arbeitsunfall. Die BGHM erkannte auch verschiedene Verletzungen als Unfallfolgen an, nicht aber einen Riss der Supraspinatussehne rechts. Nachdem auch das Widerspruchsverfahren keinen Erfolg brachte, musste das Sozialgericht Landshut (Az. S 2 U 83/21) entscheiden. Nach Einholung eines orthopädischen Sachverständigengutachtens bei Dr. K. in München lenkte die Berufsgenossenschaft ein und es konnte im Termin vom 18.01.2023 ein erfreulicher Vergleich geschlossen werden, durch den die BGHM den Riss der Supraspinatussehne rechts als weitere Arbeitsunfallfolge anerkannte.

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