Rechtsanwalt, Fachanwalt für Sozialrecht, Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose, Yorckstr. 22, 93049 Regensburg

Krankenkasse übernimmt die Kosten einer Mamma-Reduktionsplastik teilweise

Rechtsstreitigkeiten um Mamma-Reduktionsplastiken sind nicht selten. Die Krankenkassen scheinen diesbezüglich eine sehr strikte Weigerungshaltung einzunehmen. So auch im Falle unserer Mandantin, deren Rechtsstreit um die Erstattung der Kosten einer beidseitigen Mamma-Reduktionsplastik letztlich vor dem Sozialgericht Regensburg landete, nachdem ihre Krankenkasse, die BKK Verbund Plus, die beantragte Kostenübernahme ablehnte und auch den dagegen erhobenen Widerspruch als unbegründet zurückgewiesen hatte. Vor Gericht konnten wir für unsere Mandantin einen Teilerfolg erzielen.
Staatsanwaltschaft Ulm stellt Verfahren wegen Sozialleistungsbetrugs wieder ein

Nicht jede Unrichtigkeit im Antrag stellt Sozialleistungsbetrug dar

Unser Mandant soll bei der Beantragung von Arbeitslosengeld eine ausgeübte Beschäftigung nicht angegeben haben und dadurch in der Zeit vom 01.11.2022 bis 31.12.2022 zu Unrecht Arbeitslosengeld nach dem SGB III bezogen haben. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft Ulm begründete dies den Verdacht des Sozialleistungsbetrugs (§ 263 StGB). Dieser an den von Rechtsanwalt Mathias Klose (Fachanwalt für Sozialrecht und Fachanwalt für Strafrecht) verteidigten Mandanten gerichtete Vorwurf konnte jedoch im Laufe des Ermittlungsverfahrens widerlegt werden, so dass es zur Verfahrenseinstellung kam.

Instanzen: 2 - Säumniszuschläge: 0

Nach einer Betriebsprüfung macht die Deutsche Rentenversicherung oft nicht nur Beitragsnachforderungen tur Sozialversicherung geltend, sondern auch Säumniszuschläge. Diese treiben die Forderung häufig massiv in die Höhe, sie betragen immerhin 1% des rückständigen Sozialversicherungsbeitrags pro Monat. Im konkreten Fall kamen zu einer Beitragsnachforderung in Höhe von rund 88.000 € noch Säumniszuschläge von etwa 30.000 €. An der Nacherhebung der Beiträge konnte leider auch im sozialgerichtlichen Verfahren nicht gerüttelt werden. Allerdings konnte im Berufungsverfahren vor dem Bayerischen Landessozialgericht (Az. L 7 BA 71/23) trotzdem ein für unseren Mandanten günstiger Vergleich geschlossen werden:
Staatsanwaltschaft München I stellt Verfahren wegen Ausspähens von Daten mangels Tatverdachts ein

Strafrechtlicher Ärger nach Trennung abgewendet - Strafverfahren eingestellt

Im Zusammenhang mit Trennungen kommt es immer wieder zu strafrechtlich relevanten Vorwürfen. Typisch ist der Vorwurf der Körperverletzung, eines Sexualdelikts oder auch von Diebstahl. Untypisch war der Vorwurf aber in einem aktuellen Fall von Rechtsanwalt, Fachanwalt für Sozialrecht und Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose. Nach einer nicht einvernehmlichen Trennung warf die Noch-Ehefrau des Mandanten von Mathias Klose dem Mandanten ein Ausspähen von Daten vor. Unser Mandant soll sich, so der Vorwurf, nach der Trennung unberechtigt Zugang zum Email-Account seiner Ehefrau verschafft haben. Der Vorwurf konnt jedoch entkräftet werden.

ZBFS erkennt Schwerbehinderung an

Ein "Klassiker" in Schwerbehindertenverfahren ist der Rechtsstreit um die Höhe des Grads der Behinderung (GdB) bei psychischen Erkrankungen. Die Versorgungsämter sind gerade bei Erkrankungen der Psyche zunächst oft zurückhaltend, was die GdB-Höhe angeht. Häufig führen hier aber Sozialgerichtsverfahren dann zum geschünschten Erfolg, d.h. zur Feststellung des gewünschten GdB. So auch in einem aktuellen Fall aus unserer Kanzlei.

ZBFS erkennt eigene Untätigkeit an

Sozialverfahren dauern lange. Manchmal zu lange. Um einer zu langen Verfahrensdauer entgegen wirken zu können, sieht § 88 SGG die Möglichkeit vor, eine sogenannte Untätigkeitsklage zu erheben, um eine grundlos untätige Behörde zum Tätigwerden zwingen zu können. In der Regel hat eine Sozialbehörde (nur) 6 Monate Zeit, um über einen Antrag zu entscheiden und nur 3 Monate, um über einen Widerspruch zu entscheiden.

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