Seit einigen Jahren sieht § 110a SGG die Möglichkeit vor, Verhandlungs- und Erörterungstermine vor den Sozialgerichten per Audio-Video-Konferenz durchzuführen: "Das Gericht kann den Beteiligten, ihren Bevollmächtigten und Beiständen auf Antrag oder von Amts wegen gestatten, sich während einer mündlichen Verhandlung an einem anderen Ort aufzuhalten und dort Verfahrenshandlungen vorzunehmen. Die Verhandlung wird zeitgleich in Bild und Ton an diesen Ort und in das Sitzungszimmer übertragen." . Von dieser sinnvollen Möglichkeit machen die Sozialgerichte bislang aber nur sehr zurückhaltend Gebrauch. Nun lässt - für uns erstmals - das Bayerische Lamdessozialgericht - Zweigstelle Schweinfurt (Az. L 18 VG 25/21) die Bild und Tonübertragung eines Verhandlungstermins zu. Wir würden uns freuen, wenn die Gerichte von dieser Möglichkeit öfter Gebrauch machen würden!