
Aktualisierung des BAföG-Handbuchs - viele neue Entscheidungen
Zum Beginn des neuen Wintersemesters ist auch das Handbuch zum Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) wieder auf dem neuesten Stand. In die Kommentierung der einzelnen Vorschriften zum BAföG und AFBG wurden zahlreiche aktuelle Entscheidungen der Verwaltungsgerichte aufgenommen, die für die Praxis von erheblicher Bedeutung sind.
Wichtige Themen aus der BAföG-Rechtsprechung
- Fachrichtungswechsel (§ 7 BAföG): Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat klargestellt, dass gesundheitliche Gründe – etwa neu auftretende Erkrankungen wie Asthma – einen wichtigen Grund für einen Studienfachwechsel darstellen können. Zugleich betont die Rechtsprechung, dass Auszubildende nicht zu lange abwarten dürfen, wenn sich ein Eignungsmangel abzeichnet.
- Elternunabhängige Förderung und Einkommensanrechnung (§§ 11, 24 BAföG): Mehrere Gerichte haben eine analoge Anwendung des § 11 Abs. 2a BAföG abgelehnt. Stattdessen sei bei Konflikten mit den Eltern das Vorausleistungsverfahren nach § 36 BAföG zu nutzen.
- Härtefreibeträge (§§ 20, 21, 25 BAföG): Unterhaltsaufwendungen gegenüber nichtehelichen Lebenspartnern oder innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft können als außergewöhnliche Belastungen anerkannt werden. Die Höhe dieser Freibeträge ist nicht auf die in § 25 Abs. 3 BAföG genannten Grenzen beschränkt.
- Rückforderungen (§ 20, § 36 BAföG): Neue Entscheidungen beschäftigen sich mit der Auflösung von Vorbehalten und den Folgen nachträglich vorgelegter Steuerbescheide.
Aktuelle Entwicklungen im AFBG
- Förderfähigkeit von Fortbildungen (§ 2 AFBG): Die Verwaltungsgerichte haben erneut konkretisiert, welche Maßnahmen als gleichwertige Fortbildungsabschlüsse anerkannt werden können – etwa die Ausbildung zum Finanzfachwirt (FH).
- Wichtiger Grund und Unterbrechung (§ 7, § 16 AFBG): Maßgeblich ist weiterhin, dass Abbrüche oder Unterbrechungen unverzüglich erklärt werden. Auch bei längerer Krankheit sind klare Darlegungspflichten einzuhalten.
- Teilnahmequoten (§ 9a, § 16 AFBG): Nach neuerer Rechtsprechung genügt der Nachweis einer regelmäßigen Teilnahme; ein erfolgreicher Abschluss ist nicht erforderlich. Bei Insolvenz des Bildungsträgers ist zudem eine analoge Anwendung von § 16 Abs. 3 AFBG möglich, um unbillige Rückforderungen zu vermeiden.
- Vermögensanrechnung und unbillige Härte (§ 17, § 17a AFBG): Unverwertbares Vermögen darf nicht zur Kürzung von Leistungen führen. Hier zeigt sich eine klare Linie der Gerichte, den Ausbildungserfolg vor finanzieller Überforderung zu schützen.
Fazit
Die neue Rechtsprechung verdeutlicht einmal mehr: Sowohl im BAföG- als auch im AFBG-Recht entwickeln die Gerichte wichtige Leitlinien, die für Studierende und Fortbildungsteilnehmer große praktische Auswirkungen haben können. Mit der Aktualisierung unseres Handbuchs bleibt die Kommentierung praxisnah, aktuell und zuverlässig.
"Das Bundesausbildungsförderungsgesetz - Handbuch der wichtigsten Vorschriften und Urteile für die Praxis” von Rechtsanwalt Mathias Klose, Walhalla Fachverlag, als Loseblattausgabe - ISBN 978-3-8029-2017-2 , als Online-Dienst und über Juris.