Rechtsanwalt, Fachanwalt für Sozialrecht, Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose, Yorckstr. 22, 93049 Regensburg

Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung

Als Kanzlei mit dem Schwerpunkt Sozialrecht und mit fachanwaltlicher Kompetenz sowohl im Sozialrecht als auch im Strafrecht, sind wir seit vielen Jahren mit rechtlichen Problemen im Zusammenhang mit "Schwarzarbeit" und "illegaler Beschäftigung" befasst, z.B. mit Strafverfahren wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt oder Nachforderungen aus Betriebsprüfungen, so dass uns und unsere Mandanten eine aktuell geplante Gesetzesänderung stark betreffen wird.

Die Bundesregierung hat mit dem „Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung“ einen umfangreichen Rechtsrahmen auf den Weg gebracht, der die Arbeit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) deutlich erweitern und effizienter gestalten soll. Ziel ist es, Schwarzarbeit, illegale Beschäftigung und Beitragsbetrug (§ 266a StGB) effektiver zu verfolgen und zugleich moderne digitale Prüfmethoden zu etablieren.

Für viele Unternehmen – gerade in besonders prüfungsanfälligen Branchen wie Barbershops, Nagelstudios, Gastronomie, Bau, Sicherheitsgewerbe oder jetzt auch Friseur- und Kosmetikbetriebe – bedeutet das: Die Kontrolldichte und das Risiko von Ermittlungsverfahren werden spürbar steigen.

 

1. Kernpunkte des Gesetzentwurfs

Der Entwurf setzt auf drei Schwerpunkte:

1. Technische Aufrüstung und Digitalisierung der FKS
Künftig wird ein zentrales operatives Informations- und Datenanalysesystem eingeführt. Damit kann die Zollverwaltung große Datenmengen automatisiert auswerten und gezielt die Betriebe herausfiltern, bei denen ein hohes Risiko für Schwarzarbeit oder illegale Beschäftigung besteht.

2. Erweiterte Prüf- und Ermittlungsbefugnisse
Die Zollbehörden dürfen zukünftig:

  • Geschäftsräume und Grundstücke angekündigt oder unangekündigt betreten
  • Unterlagen und Daten nicht nur vor Ort einsehen, sondern auch elektronisch anfordern
  • Identitätsprüfungen inkl. Lichtbildern und Fingerabdrücken eigenständig durchführen
  • Elektronische Einsichtnahmen in Unternehmensdaten direkt aus der Amtsstelle vornehmen

3. Erweiterter Branchenscope
Neu aufgenommen in den Katalog der besonders prüfungsrelevanten Branchen (§ 2a SchwarzArbG) wird das Friseur- und Kosmetikgewerbe. Für diese gilt künftig eine ausdrückliche Pflicht, Mitarbeitende schriftlich auf ihre Mitwirkungspflichten hinzuweisen.

 

2. Deutliche Aufwertung der Ermittlungsarbeit bei § 266a StGB

Besonders relevant für Unternehmer: Das Gesetz zielt ausdrücklich auf die Aufdeckung substanzieller Fälle von Beitragsvorenthaltung (§ 266a StGB) ab.
Gerade in Kleinst- und Kleinbetrieben der Dienstleistungsbranche – Barbershops, Nagelstudios, kleine Gastronomie – sind Fehler oder bewusste Manipulationen bei der Sozialversicherungsmeldung ein häufiger Ermittlungsansatz.

Die FKS wird künftig:

  • Ermittlungsverfahren bei § 266a StGB weitgehend selbstständig führen können
  • Auf Polizeidatenbanken zugreifen
  • Risikoorientiert prüfen, sodass die Beanstandungsquote signifikant steigen soll

Für Unternehmer heißt das: Selbst formale Verstöße oder Organisationslücken können zum Start eines Strafverfahrens führen – und diese laufen künftig oft ohne vorherige Übergabe an die Staatsanwaltschaft an.

 

3. Konkrete Risiken für bestimmte Betriebe

Die Praxis zeigt: Branchen wie Friseur- und Kosmetikstudios, Barbershops, Nagelstudios, Gastronomie oder Reinigungsgewerbe geraten schnell in den Fokus, weil sie oft mit:

  • Minijobs
  • Werkverträgen
  • Aushilfstätigkeiten
  • unregelmäßigen Arbeitszeiten
    arbeiten.

Diese Strukturen sind besonders prüfungsanfällig, wenn Dokumentationspflichten nicht erfüllt oder Meldungen verspätet abgegeben werden.
Durch das neue Risikomanagementsystem der FKS werden gerade solche Auffälligkeiten in Zukunft viel schneller erkannt.

 

4. Auswirkungen auf Arbeitgeberpflichten

Mit Inkrafttreten der Neuregelungen gilt:

  • Verlängerte Aufbewahrungsfristen für bestimmte Buchungsbelege
  • Pflicht zur schriftlichen Belehrung der Beschäftigten über Mitwirkungspflichten
  • Pflicht, elektronische Übermittlungsformate bereitzuhalten
  • Schnellere Reaktionsfristen bei Prüfungsanforderungen

Ein Verstoß gegen diese Pflichten kann nicht nur zu Bußgeldern von bis zu 100.000 Euro führen, sondern auch strafrechtliche Ermittlungen nach sich ziehen.

 

5. Warum anwaltliche Beratung jetzt wichtig ist

Als Fachanwalt für Sozialrecht und Fachanwalt für Strafrecht begleite ich seit vielen Jahren Mandanten in genau diesen Schnittmengen:

  • Sozialrechtliche Auseinandersetzungen mit den Rentenversicherungsträgern
  • Strafverfahren nach § 266a StGB wegen angeblich vorenthaltener Sozialversicherungsbeiträge
  • Statusfeststellungsverfahren und Streitigkeiten um Scheinselbstständigkeit
  • Ordnungswidrigkeitenverfahren
  • Betriebsprüfungen nach § 28p SGB IV

Gerade wenn Sozialversicherungspflichten und Strafrecht zusammenwirken, ist es entscheidend, beide Rechtsgebiete gleichermaßen zu beherrschen.
In der Praxis bedeutet das:

  • Frühzeitige Prüfung der Personal- und Vertragsstrukturen
  • Beratung bei der Gestaltung von Arbeits- und Dienstverträgen
  • Begleitung bei Prüfungen der FKS
  • Strafverteidigung im Ermittlungs- und Hauptverfahren

 

6. Handlungsempfehlungen für Unternehmen

1. Interne Compliance überprüfen
Unternehmen sollten jetzt prüfen, ob ihre Meldesysteme, Aufbewahrungsfristen und Mitarbeiterbelehrungen den neuen Anforderungen entsprechen.

2. Dokumentationspflichten ernst nehmen
Fehlende oder fehlerhafte Unterlagen können bei einer risikoorientierten Prüfung sofort zu einem Ermittlungsverfahren führen.

3. Mitarbeiterschulungen durchführen
Gerade in Branchen mit hoher Fluktuation ist es wichtig, dass jeder Beschäftigte seine Pflichten kennt – auch, um Falsch- oder Fehlangaben zu vermeiden.

4. Frühzeitig rechtlichen Rat einholen
Eine anwaltliche Prüfung vor einer drohenden Kontrolle ist immer günstiger und nervenschonender als eine Verteidigung im laufenden Verfahren.

 

7. Fazit

Mit der geplanten Modernisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung werden Prüfungen gezielter, digitaler und härter. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit wird zu einer hochgerüsteten Ermittlungsbehörde, die vor allem substantielle Verstöße wie Beitragsvorenthaltung ins Visier nimmt. Für Unternehmer – insbesondere in Dienstleistungsbranchen wie Friseur- und Kosmetikgewerbe, Barbershops, Nagelstudios oder Gastronomie – steigt damit das Risiko, in den Fokus straf- und sozialrechtlicher Ermittlungen zu geraten.

Wer hier vorbereitet ist, klare Strukturen hat und im Ernstfall einen erfahrenen Anwalt an seiner Seite weiß, kann nicht nur teure Bußgelder vermeiden, sondern auch strafrechtliche Folgen abwenden.

Als Fachanwalt für Sozialrecht und Fachanwalt für Strafrecht bietet Ihnen Rechtsanwalt Mathias Klose Ihnen genau diese Schnittstellen- und Doppelkompetenz – von der präventiven Beratung über die Vertretung im Betriebsprüfungsverfahren mit der DRV bis zur Verteidigung im Strafverfahren.

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