Rechtsanwalt, Fachanwalt für Sozialrecht, Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose, Yorckstr. 22, 93049 Regensburg

Vergleich verhindert Vollstreckung nach Betriebsprüfung

Wenn Unternehmen Post von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) im Anschluss an eine Betriebsprüfung erhalten, beginnt nicht selten eine belastende Auseinandersetzung. Besonders dramatisch wird es, wenn hohe Sozialversicherungsbeiträge nachgefordert werden – und diese Nachforderung trotz laufendem Widerspruch bzw. laufender Klage sofort vollstreckt werden darf. Denn Sozialrechtsklagen und Widersprüche entfalten grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung.

Dass der Rechtsschutz in solchen Fällen dennoch wirkt – wenn man die richtigen Instrumente kennt und gezielt einsetzt –, zeigt ein aktueller Fall aus unserer Kanzlei.

 

 Nachforderung von 180.000 Euro: Eine GmbH im Fokus der DRV

Eine GmbH aus dem Baugewerbe sah sich mit einer Nachforderung in Höhe von rund 180.000 Euro konfrontiert. Die DRV hatte im Rahmen einer turnusmäßigen Betriebsprüfung mehrere Beschäftigungsverhältnisse rückwirkend als sozialversicherungspflichtig eingeordnet. Gegen die Entscheidung wurde fristgerecht Widerspruch eingelegt, nach dessen Zurückweisung Klage erhoben.

 

 Fehlende aufschiebende Wirkung: Ein akutes Problem

Da die DRV aber – wie gesetzlich vorgesehen – trotz Klageeinreichung weiterhin vollstrecken durfte, beantragten wir die Aussetzung der Vollziehung bei der Behörde. Die Ablehnung des Antrags durch die DRV machte eine gerichtliche Klärung erforderlich. Wir haben daher beim Sozialgericht Regensburg ein Eilverfahren eingeleitet – mit dem Ziel, die aufschiebende Wirkung der Klage anzuordnen und so die Vollstreckung abzuwenden.

 

 Ein ungewöhnlicher Schritt: Vergleich im Eilverfahren

Was dann geschah, ist alles andere als Routine: Die DRV bot im Rahmen des Eilverfahrens (Sozialgericht Regensburg, Az. S 3 BA 11/25 ER) einen gerichtlichen Vergleich an – ein ungewöhnlicher, aber sehr willkommener Schritt. Im Ergebnis wurde die Beitragsnachforderung teilweise ausgesetzt, und zwar in Höhe von 131.149,49 Euro. Nur ein Teilbetrag von 44.688,68 Euro verbleibt zunächst zur Zahlung, ohne dass Vollstreckungsmaßnahmen drohen.

Der Vergleich kam auf Grundlage einer von der DRV selbst vorgelegten Probeberechnung ohne Netto-Brutto-Hochrechnung zustande. Zudem wurde auf die sonst üblichen Säumniszuschläge verzichtet. Diese kreative Lösung brachte der Mandantin den dringend benötigten wirtschaftlichen Spielraum, um das Hauptsacheverfahren in Ruhe weiterzuführen – ohne akute Existenzgefährdung.

 

 Rechtsschutz bei Betriebsprüfungen: Komplex, aber wirkungsvoll

Der Fall zeigt, wie wichtig es ist, frühzeitig rechtliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Denn der Rechtsschutz gegen Beitragsnachforderungen im Anschluss an eine Betriebsprüfung ist zwar vorhanden, aber nicht immer auf den ersten Blick leicht zugänglich. Es braucht Erfahrung im Umgang mit der DRV, ein sicheres Verständnis der sozialgerichtlichen Verfahrenswege und das Wissen um strategische Möglichkeiten wie die Probeberechnung oder den Vergleich im Eilverfahren.

 
 Die wichtigsten Stationen im Überblick

* Anhörung durch die DRV im Vorfeld des Beitragsbescheids

* Widerspruch gegen den Bescheid

* Klage vor dem Sozialgericht nach Widerspruchsbescheid

* Antrag auf Aussetzung der Vollziehung bei der DRV

* Eilverfahren beim Sozialgericht, wenn die DRV die Aussetzung verweigert

* Möglichkeit des Vergleichs zur teilweisen Aussetzung der Nachforderung

 

 Unser Fazit

Für betroffene Unternehmen bedeutet das: Auch wenn eine hohe Nachforderung zunächst wie ein Schock wirkt – es lohnt sich, nicht vorschnell zu zahlen und den Rechtsweg mit fachlicher Begleitung zu beschreiten. Nicht selten lassen sich unberechtigte oder überhöhte Forderungen abwenden oder zumindest entschärfen.

Wir beraten Sie gern, wenn auch Ihr Unternehmen im Rahmen einer Betriebsprüfung mit Forderungen der DRV konfrontiert ist – rechtlich fundiert, strategisch durchdacht und mit Blick auf praktikable Lösungen.

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