Aktuelle Rechtsprechung im Sozialrecht
Gerichtsentscheidungen prägen das Sozialrecht mindestens ebenso stark wie Gesetze. Viele Urteile und Beschlüsse betreffen ganz konkrete Lebenssituationen – von der Erwerbsminderungsrente über das Krankengeld und die Betriebsprüfung bis hin zur Anerkennung einer Schwerbehinderung.
Was Sie hier erwartet
Auf dieser Seite finden Sie ausgewählte aktuelle Entscheidungen, die für Betroffene besonders relevant sind. Die hier dargestellten Entscheidungen stammen aus Verfahren, an denen unsere Kanzlei nicht beteiligt war. Die Auswahl erfolgt ausschließlich danach, ob ein Urteil für Mandantinnen und Mandanten praktische Bedeutung hat.
Warum das für Sie wichtig ist
Viele ablehnende Bescheide stützen sich auf eine bestimmte – nicht selten überholte – Rechtsprechung.
Aktuelle Urteile zeigen oft, dass sich eine erneute Prüfung oder ein Vorgehen lohnt.
Die Entscheidungen
- Bundessozialgericht, Anerkenntnis vom 13.11.2025, Az. B 12 BA 1/24 R
(Betriebsprüfung, Gesellschafter-Geschäftsführer, GmbH, Handelsregistereintragung, Versicherungspflicht, Beschäftigung) - Bundessozialgericht, Urteil vom 22.07.2025, Az. B 12 BA 7/23 R
(Feststellung des Erwerbsstatus, Beschäftigung, freier Mitarbeiter, Lohnbuchhalter) - Bundesgerichtshof, Beschluss vom 07.08.2025 - 1 StR 60/25
(Vorenthalten von Arbeitsentgelt gem. § 266a StGB, Schadenshöhe, Berechnungsgrundlagen) - LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 30.06.2025 – L 11 R 83/25
(Erwerbsminderungsrente, ME/CFS, Diagnose, Auswirkungen, Nachweis) - Bundessozialgericht, Urteil vom12.12.2024, Az. B 9 SB 2/24 R
(Grad der Behinderung (GdB), Diabetes, Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV), Merkzeichen H (Hilflosigkeit), Insulintherapie) - Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 27.07.2024, Az. L 16 BA 27/23
(Betriebsprüfung, A1-Entsendebescheinigung, Saisonarbeitnehmer, Erntehelfer, geringfügige Beschäftigung, Hausmann) - Bundesgerichtshof, Beschluss vom 24.09.2019, Az. 1 StR 346/18
(Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt gem. § 266a StGB, Arbeitgeberstellung, Tatbestandsirrtum gem. § 16 StGB, Scheinselbstständigkeit)
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