Rechtsanwalt, Fachanwalt für Sozialrecht, Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose, Yorckstr. 22, 93049 Regensburg

Aktuelles aus der Kanzlei


Auf dieser Seite berichten wir aus unserer täglichen Arbeit in der Kanzlei. Im Mittelpunkt stehen erfolgreich abgeschlossene Mandate, bei denen wir unsere Mandantinnen und Mandanten in oft schwierigen Situationen begleiten und ihre rechtlichen Ansprüche durchsetzen konnten.

Die dargestellten Fälle geben Einblick in typische Fragestellungen unserer Praxis und zeigen, wie sozialrechtliche oder auch strafrechtliche Verfahren tatsächlich ablaufen – jenseits abstrakter Paragrafen. 

Unser Ziel ist es, Transparenz zu schaffen und Ihnen einen realistischen Eindruck davon zu vermitteln, wie wir arbeiten und was Sie bei einer Zusammenarbeit mit uns erwarten können.


 

Update Sozialrecht: BSG - Az. B 12 BA 1/24 R - Erwerbsstatus von GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführern ohne HR-Eintrag

BSG stärkt Gesellschafter-Geschäftsführer bei fehlender Handelsregistereintragung

Die Sozialversicherungspflicht von Gesellschafter-Geschäftsführern ist ein Dauerbrenner in Statusfeststellungsverfahren und Betriebsprüfungen der Deutschen Rentenversicherung und ein Dauerbrenner in unserer Kanzlei. Nachdem der Ausgang eines Verfahrens vor dem Bundessozialgericht hierzu eine besonders praxisrelevante Klarstellung getroffen – mit weitreichenden Folgen auch für bereits abgeschlossene Verfahren – haben wir unsere Seiten zum sozialversicherungsrechtlichen Status von Gesellschafter-Geschäftsführern erweitert. Konkret geht es um den sozialversicherungsrechtlichen Status von GmbH-Gesellschaftern, die zu Geschäftsführern der GmbH bestellt wurden, die Eintragung ins Handelsregister jedoch unterblieben ist: Keine Sozialversicherungspflicht eines GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführers trotz fehlender Handelsregistereintragung.

In einem Verfahren aus dem November 2025 hat das Bundessozialgericht (Az. B 12 BA 1/24 R ) nämlich deutlich gemacht:
Allein die fehlende Eintragung der Geschäftsführerbestellung im Handelsregister begründet keine Sozialversicherungspflicht, wenn der Gesellschafter-Geschäftsführer tatsächlich über unternehmerische Rechtsmacht verfügt.

Diese Rechtsansicht betrifft eine Konstellation, die in der Praxis häufiger vorkommt, als viele Unternehmen annehmen – und die bislang regelmäßig zu hohen Beitragsnachforderungen im Rahmen von Betriebsprüfungen geführt hat.

 

Warum das Verfahren besonders wichtig ist

Die Klarstellung des Bundessozialgerichts wirkt nicht nur auf laufende Statusfeststellungs- und Prüfverfahren. Sie eröffnet auch neue Möglichkeiten für Unternehmen und Geschäftsführer, bei denen Betriebsprüfungen bereits abgeschlossen sind:

  • Überprüfbarkeit bestandskräftiger Bescheide nach § 44 SGB X
  • Mögliche Aufhebung von Beitragsnachforderungen
  • Rückforderung gezahlter Sozialversicherungsbeiträge
  • Auswirkungen auf Säumniszuschläge und Haftungsrisiken

Gerade wer in der Vergangenheit allein wegen einer fehlenden Handelsregistereintragung als sozialversicherungspflichtig eingestuft wurde, sollte die Entscheidung aufmerksam prüfen lassen.

 

Ausführliche Analyse auf unserer neuen Themenseite

Wir haben den Verfahrensausgang vor dem Bundessozialgericht (Az. B 12 BA 1/24 R) zum Anlass genommen, eine eigene Unterseite zu erstellen. Dort erläutern wir ausführlich:

  • den entschiedenen Fall und die Argumentation des Gerichts,
  • die Bedeutung für Gesellschafter-Geschäftsführer von GmbHs,
  • die Auswirkungen auf Betriebsprüfungen und Statusfeststellungsverfahren,
  • sowie die Möglichkeiten zur Korrektur bereits abgeschlossener Verfahren.

 Zur neuen Unterseite: „Keine Sozialversicherungspflicht trotz fehlender Handelsregistereintragung – BSG 2025“

 

Unser Hinweis aus der Beratungspraxis

Dieser Prozessausgang zeigt erneut, wie entscheidend eine präzise Analyse der gesellschaftsrechtlichen Rechtsmachtverhältnisse ist. Formale Gesichtspunkte greifen oft zu kurz – mit teils erheblichen finanziellen und auch strafrechtlichen Risiken.

Als Fachanwälte für Sozialrecht begleiten wir Unternehmen, Gesellschafter und Geschäftsführer seit vielen Jahren in Statusfeststellungsverfahren, Betriebsprüfungen und bei der Überprüfung bestandskräftiger Bescheide. Die aktuelle BSG-Rechtsprechung bestätigt einmal mehr, wie wichtig spezialisierte Beratung in diesem sensiblen Bereich ist.

Bei Fragen zur neuen Entscheidung oder zur eigenen Situation sprechen Sie uns gerne an.

 

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