Rechtsanwalt, Fachanwalt für Sozialrecht, Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose, Yorckstr. 22, 93049 Regensburg

Aktuelles aus der Kanzlei


Auf dieser Seite berichten wir aus unserer täglichen Arbeit in der Kanzlei. Im Mittelpunkt stehen erfolgreich abgeschlossene Mandate, bei denen wir unsere Mandantinnen und Mandanten in oft schwierigen Situationen begleiten und ihre rechtlichen Ansprüche durchsetzen konnten.

Die dargestellten Fälle geben Einblick in typische Fragestellungen unserer Praxis und zeigen, wie sozialrechtliche oder auch strafrechtliche Verfahren tatsächlich ablaufen – jenseits abstrakter Paragrafen. 

Unser Ziel ist es, Transparenz zu schaffen und Ihnen einen realistischen Eindruck davon zu vermitteln, wie wir arbeiten und was Sie bei einer Zusammenarbeit mit uns erwarten können.


 

Wer auch sonst? Der Teufel war's!

Es gibt Momente im Gerichtssaal, da fragt man sich unweigerlich, ob man nicht doch in einem Theaterstück oder einem Kinofilm gelandet ist – einem sehr schrägen noch dazu. Genau so ein Moment ereignete sich am 3. September in einem Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Amtsgericht Regensburg. Die Verhandlung drehte sich u.a. um eine Schlägerei. Soweit, so alltäglich. Doch was dann folgte, war alles andere als gewöhnlich.

Als die vorsitzende Richterin des Schöffengerichts den Zeugen befragte, was denn nun der Auslöser für die Schlägerei gewesen sei, antwortete dieser: „Der Teufel war’s.“

Eine solche Erklärung hört man selbst als erfahrener Strafverteidiger nicht jeden Tag. Die Richterin, überrascht ob dieser Antwort, versuchte mehrmals, dem Zeugen eine weniger dämonische Antwort zu entlocken. Doch dieser blieb standhaft: „Der Teufel war’s.“ Keine weitere Erklärung. Keine näheren Ausführungen. Einfach nur: „Der Teufel war’s.“

Man könnte meinen, es handele sich hier um den Beginn eines mittelalterlichen Hexenprozesses, aber nein, wir befinden uns im Jahr 2024 in einem bayerischen Gerichtssaal. Die Verteidigung, Rechtsanwalt Mathias Klose, konnte sich ein Schmunzeln nicht verkneifen – solche Argumentationen findet man schließlich nicht in jedem Lehrbuch.

Ob der Teufel nun tatsächlich die Finger im Spiel hatte oder nicht, wird wohl das Geheimnis des Zeugen bleiben. Das Gericht jedenfalls ließ sich von dieser Aussage nicht in die Irre führen und verlegte sich auf die eher weltlichen Beweise, um den Fall zu klären.

 

(Amtsgericht Regensburg - 20 Ls 513 Js 11058/24)

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