Rechtsanwalt, Fachanwalt für Sozialrecht, Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose, Yorckstr. 22, 93049 Regensburg

Aktuelles aus der Kanzlei


Auf dieser Seite berichten wir aus unserer täglichen Arbeit in der Kanzlei. Im Mittelpunkt stehen erfolgreich abgeschlossene Mandate, bei denen wir unsere Mandantinnen und Mandanten in oft schwierigen Situationen begleiten und ihre rechtlichen Ansprüche durchsetzen konnten.

Die dargestellten Fälle geben Einblick in typische Fragestellungen unserer Praxis und zeigen, wie sozialrechtliche oder auch strafrechtliche Verfahren tatsächlich ablaufen – jenseits abstrakter Paragrafen. 

Unser Ziel ist es, Transparenz zu schaffen und Ihnen einen realistischen Eindruck davon zu vermitteln, wie wir arbeiten und was Sie bei einer Zusammenarbeit mit uns erwarten können.


 

Eilverfahren nach Betriebsprüfung - DRV setzt Vollziehung aus

Widersprüche und Klagen gegen Betriebsprüfungsbescheide der Träger der Rentenversicherung haben keine aufschiebende Wirkung. Will man diese erreichen, muss zuästzlich zum Widerspruch bzw. zur Klage ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung bei dem zuständigen Rentenversicherungsträger gestellt werden oder ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung beim zuständigen Sozialgericht. So war auch hier die Ausgangssituation. Unser Mandant ist Gastronom. Nach einer Betriebsprüfung macht die DRV Bayern Süd eine Nachforderung in Höhe von fast 90.000 € geltend. Gegen den Betriebsprüfungsbescheid wurde Widerspruch erhoben und zugleich die Aussetzung der Vollziehung bei der Rentenversicherung beantragt. 

Die Aussetzung der Vollziehung erfolgt insbesondere dann, wenn eine unbillige Härte vorliegt, die sich üblicherweise wirtschaftlich begründet. Das Vorliegen einer unbilligen Härte wird nicht von Amts wegen geprüft, sondern muss von dem Betroffenen glaubhaft gemacht werden durch die Vorlage geeigneter Unterlagen und Nachweise, z.B. buchhalterische Unterlagen, Bestätigungen des Steuerberaters oder eines Wirtschaftsprüfers etc. 

Das geschah auch hier. Wie leider immer wieder, hielt die DRV die zur Glaubhaftmachung des Vorliegens einer unbilligen Härte übersendeten Unterlagen für nicht ausreichend und forderte zahlreiche weitere Unterlagen nach. Diese wurden der Rentenversicherung auch umgehend übermittelt. Doch diese reagierte nicht, entschied nicht über den Aussetzungsantrag. Nachdem sich bei unserem Mandanten schon die zuständigen Einzugsstellen gemeldet hatten und die Forderung aus dem Betriebsprüfungsbescheid einziehen wollten, musste, um dies zu verhindern, ein sozialgerichtlicher Eilantrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung gestellt werden. Dieses beim Sozialgericht Regensburg (Aktenzeichen S 4 BA 12/24 ER) geführte Eilverfahren zeigte Erfolg. Denn bereits wenige Tage nach Antragstellung kam Post von der DRV Bayern Süd - diese setzte die Vollziehung nunmehr doch noch aus. Gerichtliche Eilverfahren können also selbst dann Wirkung zeigen, wenn das Gericht nicht entscheiden muss!

 

Betriebsprüfung Aussetzung der Vollziehung Widerspruch

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