Rechtsanwalt, Fachanwalt für Sozialrecht, Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose, Yorckstr. 22, 93049 Regensburg

Aktuelles aus der Kanzlei


Auf dieser Seite berichten wir aus unserer täglichen Arbeit in der Kanzlei. Im Mittelpunkt stehen erfolgreich abgeschlossene Mandate, bei denen wir unsere Mandantinnen und Mandanten in oft schwierigen Situationen begleiten und ihre rechtlichen Ansprüche durchsetzen konnten.

Die dargestellten Fälle geben Einblick in typische Fragestellungen unserer Praxis und zeigen, wie sozialrechtliche oder auch strafrechtliche Verfahren tatsächlich ablaufen – jenseits abstrakter Paragrafen. 

Unser Ziel ist es, Transparenz zu schaffen und Ihnen einen realistischen Eindruck davon zu vermitteln, wie wir arbeiten und was Sie bei einer Zusammenarbeit mit uns erwarten können.


 

Keine Krankenversicherungspflicht = keine Beitragsnachforderung

In einem vor dem Sozialgericht Regensburg von uns geführten Prozess (Az. S 4 BA 63/23) ist die Sozialversicherungspflicht eines Gesellschafter-Geschäftsführers unserer Mandantin, einer GmbH, streitig. Nach einer Betriebsprüfung machte die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Bund eines Beitragsnachforderung in Höhe von rund 22.000 € gegen unsere Mandantin geltend. Unsere Mandantin habe den sozialversicherungsrechtichen Status eines ihrer Gesellschafter-Geschäftsführers falsch beurteilt. Tatsächlich sei dieser abhängig beschäftigt bei unserer Mandantin und daher auch versicherungspflichtig in den einzelnen Zweigen der gesetzlichen Sozialversicherung, also in der Arbeitslosen-, Renten-, Pflege- und Krankenversicherung. Schon jetzt, noch vor Abschluss des Klageverfahrens, steht aber fest, dass die Forderung von Beiträgen zur Pflege- und Krankenversicherung unberechtigt war, so dass die streitige Forderung fast auf die Hälfte reduziert werden konnte.

Im Rahmen der Klagebegründung konnte nun aber gezeigt werden, dass der betroffene Gesellschafter-Geschäftsführer - unabhängig von der sozialversicherungsrechtlichen Statusbeurteilung im Übrigen - jedenfalls nicht versicherungspflichtig in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ist. Dies akzeptierte nun auch die DRV Bund und gab ein entsprechendes Teilanerkenntnis. Die streitige Beitragsnachforderung reduziert sich auf diese Weise bereits um rund 10.000 €. Im weiteren Verfahren wird natürliuch noch versicht werden, auch diese Nachforderung zu verhindern.

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