Rechtsanwalt, Fachanwalt für Sozialrecht, Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose, Yorckstr. 22, 93049 Regensburg

Aktuelles aus der Kanzlei


Auf dieser Seite berichten wir aus unserer täglichen Arbeit in der Kanzlei. Im Mittelpunkt stehen erfolgreich abgeschlossene Mandate, bei denen wir unsere Mandantinnen und Mandanten in oft schwierigen Situationen begleiten und ihre rechtlichen Ansprüche durchsetzen konnten.

Die dargestellten Fälle geben Einblick in typische Fragestellungen unserer Praxis und zeigen, wie sozialrechtliche oder auch strafrechtliche Verfahren tatsächlich ablaufen – jenseits abstrakter Paragrafen. 

Unser Ziel ist es, Transparenz zu schaffen und Ihnen einen realistischen Eindruck davon zu vermitteln, wie wir arbeiten und was Sie bei einer Zusammenarbeit mit uns erwarten können.


 

Erfolg im Widerspruchsverfahren: Wunsch-GdB erreicht

Dass die Erfolgsaussichten in Rechtsstreitigkeiten um die Höhe des Grads der Behinderung (GdB) nicht erst vor dem Sozialgericht gut sind, sondern auch schon im Widerspruchsverfahren, zeigt ein aktuelles Fallbeispiel aus unserer Kanzlei, in welchem es das Ziel unseres Mandanten war, einen GdB von 30 - und damit die rechtliche Möglichkeit zur Gleichstellung - zu erlangen.

Menschen mit Behinderungen sind Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können (§ 2 Abs. 1 S.1 SGB IX). Eine Beeinträchtigung in diesem Sinne liegt vor, wenn der Körper- und Gesundheitszustand von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht (§ 2 Abs. 2 SGB IX). Menschen sind schwerbehindert, wenn bei ihnen ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 vorliegt und sie ihren Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder ihre Beschäftigung auf einem Arbeitsplatz im Geltungsbereich des SGB IX haben (" Abs. 2 SGB IX).
Schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden sollen Menschen mit Behinderungen mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50, aber wenigstens 30, bei denen die übrigen Voraussetzungen des Absatzes 2 vorliegen, wenn sie infolge ihrer Behinderung ohne die Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz nicht erlangen oder nicht behalten können (gleichgestellte behinderte Menschen, § 2 ABs. 3 SGB IX).

Unser Mandant leidet an Ohrgeräuschen, Schlafapnoe, Depressionen und einem Verlust des Geruchssinns. Er beantragte daher bei dem für ihn zuständigen ZBFS die Feststellung eines GdB von 30. Der Antrag war jedoch nicht erfolgreich. Das ZBFS - Region Oberpfalz - Versorgungsamt stellte lediglich einen GdB von 20 fest. Zu Unrecht, wie das ZBFS im Widerspruchsverfahren selbst einsehen musste.

Im Rahmen der Widerspruchsbegründung wurde durch uns dargestellt, dass und inwieweit die gesundheitlichen Beeiträchtigungen bislang unterbewertet waren. Dieser Argumentation folgte nun auch das Versorgungsamt und gab dem Widerspruch statt. Ein toller Erfolg für unseren Mandanten, zumal die Versorgungsbehörde auch die Rechtsanwakltskosten zu erstatten hat.

 

Das könnte Sie auch interessieren:

Kanzlei

Rechtsanwaltskanzlei Klose
Yorckstr. 22
93049 Regensburg

Telefon: 0941 307 44 55 0
Telefax: 0941 307 44 55 1

Email: kanzlei@ra-klose.com
Web: www.ra-klose.com 

Montag - Donnerstag: 8.30 - 17.00 h
Freitag: 8.30 - 13.00 h

Kostenlose Parkplätze
Barrierefreier Zugang 

Anwälte

Mathias Klose
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Sozialrecht
Fachanwalt für Strafrecht

Christian Falke *
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Sozialrecht
Mediator (HS Regensburg)

Dr. Martin Bartmann **
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

 

* angestellter Rechtsanwalt   ** freier Mitarbeiter