Rechtsanwalt, Fachanwalt für Sozialrecht, Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose, Yorckstr. 22, 93049 Regensburg

Aktuelles aus der Kanzlei


Auf dieser Seite berichten wir aus unserer täglichen Arbeit in der Kanzlei. Im Mittelpunkt stehen erfolgreich abgeschlossene Mandate, bei denen wir unsere Mandantinnen und Mandanten in oft schwierigen Situationen begleiten und ihre rechtlichen Ansprüche durchsetzen konnten.

Die dargestellten Fälle geben Einblick in typische Fragestellungen unserer Praxis und zeigen, wie sozialrechtliche oder auch strafrechtliche Verfahren tatsächlich ablaufen – jenseits abstrakter Paragrafen. 

Unser Ziel ist es, Transparenz zu schaffen und Ihnen einen realistischen Eindruck davon zu vermitteln, wie wir arbeiten und was Sie bei einer Zusammenarbeit mit uns erwarten können.


 

Pikanter Vorwurf erweist sich als haltlos

Die Generalstaatsanwaltschaft Bamberg führte gegen unseren Mandanten durch die Kriminalpolizeiinspektion Regensburg ein mehr als unangenehmens Ermittlungsverfahren (Az. 560 Js 4260/21). Er soll gegen § 184b StGB (Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte) verstoßen haben. Nach einer Wohnungsdurchsuchung und Sicherstellung von Datenträgern, wie sie in derartigen Verfahren immer erfolgt, wurden die Verdächtigungen zwangsläufig auch im familiären Umfeld bekannt. Naturgemäß löst ein solches Verfahren, solche Vorwürfe dann auch erhebliche Irritationen aus.

Nicht immer aber sind die Vorwürfe im Zusammenhang mit § 184b StGB begründet. Wie in diesem Verfahren.

Für die Strafbarkeit wegen Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte müssen diese beim Beschuldigten festgestellt werden. Das gelang den Ermittlungsbehörden hier aber nicht: "Auf beiden sichergestellten IT-Geräten wurden keine inkriminierten Daten gefunden." Mit diesem Ermittlungsergebnis wird das Ermittlungsverfahren gegen den von Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose verteidigten Mandanten eingestellt werden.

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