Rechtsanwalt, Fachanwalt für Sozialrecht, Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose, Yorckstr. 22, 93049 Regensburg

Aktuelles aus der Kanzlei


Auf dieser Seite berichten wir aus unserer täglichen Arbeit in der Kanzlei. Im Mittelpunkt stehen erfolgreich abgeschlossene Mandate, bei denen wir unsere Mandantinnen und Mandanten in oft schwierigen Situationen begleiten und ihre rechtlichen Ansprüche durchsetzen konnten.

Die dargestellten Fälle geben Einblick in typische Fragestellungen unserer Praxis und zeigen, wie sozialrechtliche oder auch strafrechtliche Verfahren tatsächlich ablaufen – jenseits abstrakter Paragrafen. 

Unser Ziel ist es, Transparenz zu schaffen und Ihnen einen realistischen Eindruck davon zu vermitteln, wie wir arbeiten und was Sie bei einer Zusammenarbeit mit uns erwarten können.


 

Ermittlungsverfahren wegen Beitragsvorenthaltung eingestellt

Hat das Verfahren ein Vergehen zum Gegenstand, so kann die Staatsanwaltschaft mit Zustimmung des für die Eröffnung des Hauptverfahrens zuständigen Gerichts von der Verfolgung absehen, wenn die Schuld des Täters als gering anzusehen wäre und kein öffentliches Interesse an der Verfolgung besteht (§ 153 Abs. 1 S. 1 StPO). Von dieser Möglichkeit der Einstellung wegen Geringfügigkeit machen Staatsanwaltschaften und Gerichte im Allgemeinen durchaus häufig Gebrauch. Nicht so häufig ist die Geringfügigkeitseinstellung aber in Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt nach § 266a StGB; in diesen Verfahren kommt üblicherweise nur eine Einstellung gegen - häufig sehr empfindliche - Geldauflagen in Betracht. Ausgeschlossen ist eine Einstellung nach § 153 StPO aber auch bei Strafverfahren wegen des Verdachts des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt nicht, wie ein aktueller Fall von Rechtsanwalt Klose (Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Sozialrecht) zeigt.

Die Staatsanwaltschaft Regensburg stellte das Ermittlungsverfahren gegen unseren Mandanten erfreulicherweise wegen Geringfügigkeit nach § 153 StPO ein (Staatsanwaltschaft Regensburg, Verfügung vom 05.05.2023, Az. 611 Js 14957/23).

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