Rechtsanwalt, Fachanwalt für Sozialrecht, Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose, Yorckstr. 22, 93049 Regensburg

Aktuelles aus der Kanzlei


Auf dieser Seite berichten wir aus unserer täglichen Arbeit in der Kanzlei. Im Mittelpunkt stehen erfolgreich abgeschlossene Mandate, bei denen wir unsere Mandantinnen und Mandanten in oft schwierigen Situationen begleiten und ihre rechtlichen Ansprüche durchsetzen konnten.

Die dargestellten Fälle geben Einblick in typische Fragestellungen unserer Praxis und zeigen, wie sozialrechtliche oder auch strafrechtliche Verfahren tatsächlich ablaufen – jenseits abstrakter Paragrafen. 

Unser Ziel ist es, Transparenz zu schaffen und Ihnen einen realistischen Eindruck davon zu vermitteln, wie wir arbeiten und was Sie bei einer Zusammenarbeit mit uns erwarten können.


 

Fester Wohnsitz und Arbeitsstelle vermeiden weitere Untersuchungshaft

Gegen unseren Mandanten bestand wegen des Verdachts des versuchten Diebstahls, des Verschaffens von falschen Ausweispapieren u.a. ein Haftbefehl des Amtsgerichts Regensburg. Dieses nahme zum vorgenannten Tatverdacht noch den Haftgrund der Flucht an. Der Haftgrund konnte im Haftprüfungsverfahren von Rechtsanwalt Klose widerlegt werden, so dass der Haftbefehl gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt wurde (AG Regensburg - III Gs 4307/22) und unser Mandant sich wieder auf freiem Fuß befindet.

Im Haftprüfungsverfahren konnte der Haftgrund der Flucht und vorsorglich auch der der Fluchtgefahr wiederlegt werden. Dies gelang, indem dargelegt werden konnte, dass unser rumänischer Mandant sowohl in einem festen Arbeitsverhältnis mit einer rumänischen, aber in Deutschlad tätigen Firma steht durch Vorlage des Arbeitsvertrags, dass er eine Wohnung in Deutschland hat durch Vorlage eines Mietvertrags und dass er dort auch gemeldet ist durch Vorlage der Meldebescheinigung. Zusätzlich war dem Gericht eine Kaution angeboten worden, die es aber für nicht erforderlich hielt. 

Damit kann unser Mandant, sollte nichts Unvorhergesehenes dazwischen kommen, bis zum Abschluss des Strafverfahrens auf freiem Fuß bleiben.

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