Rechtsanwalt, Fachanwalt für Sozialrecht, Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose, Yorckstr. 22, 93049 Regensburg

Aktuelles aus der Kanzlei


Auf dieser Seite berichten wir aus unserer täglichen Arbeit in der Kanzlei. Im Mittelpunkt stehen erfolgreich abgeschlossene Mandate, bei denen wir unsere Mandantinnen und Mandanten in oft schwierigen Situationen begleiten und ihre rechtlichen Ansprüche durchsetzen konnten.

Die dargestellten Fälle geben Einblick in typische Fragestellungen unserer Praxis und zeigen, wie sozialrechtliche oder auch strafrechtliche Verfahren tatsächlich ablaufen – jenseits abstrakter Paragrafen. 

Unser Ziel ist es, Transparenz zu schaffen und Ihnen einen realistischen Eindruck davon zu vermitteln, wie wir arbeiten und was Sie bei einer Zusammenarbeit mit uns erwarten können.


 

Kein Fahrverbot nach Amfetamin-Fahrten

Die Zentrale Bußgeldstelle im Bayerischen Polizeiverwaltungsamt Viechtach erließ gegen unseren Mandanten wegen vorsätzlichen Führens eines Kraftfahrzeugs unter dem Einfluss berauschender Mittel (§ 24a Abs. 2, 3, § 25 StvG), konkret einaml Amfetamin 39,1 ng/ml bzw. einmal Amfetamin 39,1 ng/ml, Cocain/Benzoylecgonin 114,00 ng/ml und Cannabis/Tetrahydrocannabinol (THC) 0,49 ng/ml, zwei Bußgeldbescheide mit Geldbußen in Höhe von € 1.000,- bzw. 1.250,- € und jeweils einem einmonatigen Fahrverbot.

Da unser Mandant für seine Berufstätigkeit unverzichtbar auf seine Fahrerlaubnis angewiesen ist, wurde gegen beide Bußgeldbescheide Einspruch eingelegt, jeweils mit dem Ziel, als Rechtsfolge der Irdnungswidrigkeiten nur eine Geldbuße zu erhalten, nicht aber ein Fahrverbot. Dies ist in den Hauptverhandlungen vor dem Amtsgericht Straubing gelungen.

 

In den Hauptverhandlungen konnte aufgezeigt werden, dass aufgrund der besonderen beruflichen Situation, unser von Rechtsanwalt Mathias Klose verteidigter Mandant dringend und ununterbrochen auf seine Fahrerlaubnis angewiesen ist. Ohne Fahrerlaubnis würde sein Arbeitsverhältnis gekündigt werden, was im Falle unseres Mandanten gleichbedeutend mit einer Existenzgefährdung wäre. Als Zeuge vernahm das Gericht den Arbeitgeber unseres Mandanten. Dieser bestätigte dies plausibel, nachvollziehbar und für alle Beteteiligten, besonders das Gericht, glaubhaft. Wegen der o.g. Verkehrsordnungswidrigkeiten verurteilte das Amtsgericht Straubing unseren Mandanten dann, wie es Ziel der Verteidigung war, lediglich zu Geldbußen, verhängte aber keine Fahrverbote (AG Straubing, Urteile vom 29.08.2022 - Az. 9 OWi 706 Js 17555/22 und 9 OWi 706 Js 17554/22)

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