Rechtsanwalt, Fachanwalt für Sozialrecht, Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose, Yorckstr. 22, 93049 Regensburg

Aktuelles aus der Kanzlei


Auf dieser Seite berichten wir aus unserer täglichen Arbeit in der Kanzlei. Im Mittelpunkt stehen erfolgreich abgeschlossene Mandate, bei denen wir unsere Mandantinnen und Mandanten in oft schwierigen Situationen begleiten und ihre rechtlichen Ansprüche durchsetzen konnten.

Die dargestellten Fälle geben Einblick in typische Fragestellungen unserer Praxis und zeigen, wie sozialrechtliche oder auch strafrechtliche Verfahren tatsächlich ablaufen – jenseits abstrakter Paragrafen. 

Unser Ziel ist es, Transparenz zu schaffen und Ihnen einen realistischen Eindruck davon zu vermitteln, wie wir arbeiten und was Sie bei einer Zusammenarbeit mit uns erwarten können.


 

Zusätzliche "Strafe" auf Umwegen - wenn die Verfahrenskosten die Geldstrafe weit übersteigen

Unser Mandant war durch das Amtsgericht Ingolstadt zu einer Gesamtgeldstrafe von € 4.875,00 verurteilt worden gemäß §§184b Abs. 3, 184c Abs. 1 Nr. 1 , 184c Abs. 3 StGB. Zusätzlich wurde er, wie es die Strafprozessordnung vorsieht, verurteilt, die Verfahrenskosten zu tragen. Kurz nach Abschluss des Verfahrens erhielt er von der Staatsanwaltschaft Ingolstadt dann die Rechnung über die Verfahrenskosten. Mit € 14.960,09, darunter rund € 10.000,- Kosten des Sachverständigen zur Datenträgerauswertung, waren diese etwa dreimal so hoch wie die verhängte Geldstrafe. Die Verfahrenskosten hatten also einen weit höheren "Strafcharakter" als die Geldstrafe selbst. Bei der Strafzumssung war die Höhe die der Verfahrenskosten und die Tragung durch unseren Mandanten jedoch nicht berücksichtigt worden.

Wir haben daher für unseren Mandanten Erinnerung gegen die geltend gemachten Kosten erhoben.

Die Erinnerung wies das Amtsgericht Ingolstadt am 4. Februar 2022 zurück.  Der daraufhin eingelegten Beschwerde half das Amtsgericht durch Beschluss vom 30. Mai 2022 nicht ab. Auf unsere Argumentation ging das Gericht kaum ein, erkannte offenbar die Problematik nicht oder wollte sie nicht erkennen. Das Beschwerdeverfahren wird nun vom Landgericht Ingolstadt geführt (Az. 2 Qs 80/22). Am Landgericht scheint man die Problematik nun auch erkannt zu haben, auch dass es an entsprechenden obergerichtlichen Entscheidungen derzeit fehlt (Verfügung vom 27. Juli 2022):

 

Missverhältnis von Geldstrafe zu den Verfahrenskosten im Strafverfahren

Wir sind auf die Entscheidung das Landgerichts schon sehr gespannt, da das Problem der die Strafe übersteigenden Verfahrenskosten ja immer wieder, nicht nur hier, auftritt. Sobald die Entscheidung ergeht, werden wir Sie weiter informieren an dieser Stelle.

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