Rechtsanwalt, Fachanwalt für Sozialrecht, Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose, Yorckstr. 22, 93049 Regensburg

Aktuelles aus der Kanzlei


Auf dieser Seite berichten wir aus unserer täglichen Arbeit in der Kanzlei. Im Mittelpunkt stehen erfolgreich abgeschlossene Mandate, bei denen wir unsere Mandantinnen und Mandanten in oft schwierigen Situationen begleiten und ihre rechtlichen Ansprüche durchsetzen konnten.

Die dargestellten Fälle geben Einblick in typische Fragestellungen unserer Praxis und zeigen, wie sozialrechtliche oder auch strafrechtliche Verfahren tatsächlich ablaufen – jenseits abstrakter Paragrafen. 

Unser Ziel ist es, Transparenz zu schaffen und Ihnen einen realistischen Eindruck davon zu vermitteln, wie wir arbeiten und was Sie bei einer Zusammenarbeit mit uns erwarten können.


 

Die "Erklärung zum Hinzuverdienst" - ein positives Signal im Rentenverfahren

Erwerbsminderungsrentenverfahren (§ 43 SGB VI) können sich sehr lange ziehen, sowohl im eigentlichen Antragsverfahren als auch in einem sich oft anschließenden Widerspruchsverfahren. Die Antragsteller erhalten in aller Regel vom Rentenversicherungsträger keine direkten Zwischennachrichten oder Sachstandsmitteilungen, so dass sie nicht selten völlig im Unklaren darüber sind, wie lange ein Verfahren noch dauert und welchen Ausgang es wahrscheinlich haben wird. Mit gewisser Verwunderung reagieren die Versicherten dann, wenn sie ohne weitere Erklärung von der Rentenversicherung plötzlich ein Formular übersendet erhalten, in dem sie bzw. der Arbeitgber Angaben zum Hinzuverdienst machen sollen. Manche Rentenantragsteller werden dann sogar argwöhnisch oder misstrauisch - ist die Rentenversicherung (zu) neugierig? Will sie mich ausspionieren? Mitnichten. 

 

Hintergrund der Anforderung von Angaben zum Hinzuverdienst ist, dass Hinzuverdienst auf die Rente wegen Erwerbsminderung angerechnet wird. Angaben zum Einkommen benötigt die Rentenversicherung daher nur - und darf sie auch nur dann überhaupt anfordern -, wenn eine Erwerbsminderungsrente gewährt wird. Die Offenlegung des Einkommens, die Angaben zum Hinzuverdienst, sind also ein sicheresZeichen dafür, dass das Rentenverfahren vor dem Abschluss steht. Konkret vor dem psoitiven Abschluss mit Bewilligung einer EM-Rente. Daher gilt es in einem solchen Falle, sich nicht zu wundern oder zu misstrauen, sondern die Erklärung schnellstmöglich bei der Rentenversicherung einzureichen.

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