Rechtsanwalt, Fachanwalt für Sozialrecht, Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose, Yorckstr. 22, 93049 Regensburg

Aktuelles aus der Kanzlei


Auf dieser Seite berichten wir aus unserer täglichen Arbeit in der Kanzlei. Im Mittelpunkt stehen erfolgreich abgeschlossene Mandate, bei denen wir unsere Mandantinnen und Mandanten in oft schwierigen Situationen begleiten und ihre rechtlichen Ansprüche durchsetzen konnten.

Die dargestellten Fälle geben Einblick in typische Fragestellungen unserer Praxis und zeigen, wie sozialrechtliche oder auch strafrechtliche Verfahren tatsächlich ablaufen – jenseits abstrakter Paragrafen. 

Unser Ziel ist es, Transparenz zu schaffen und Ihnen einen realistischen Eindruck davon zu vermitteln, wie wir arbeiten und was Sie bei einer Zusammenarbeit mit uns erwarten können.


 

Kostenerstattung für und Arzneimittelversorgung mit Medizinal-Cannabis

Unter den in § 31 Abs. 6 Satz 1 SGB V genannten Voraussetzungen haben Versicherte mit einer schwerwiegenden Erkrankung Anspruch auf Versorgung mit Cannabis in Form von getrockneten Blüten oder Extrakten in standardisierter Qualität und auf Versorgung mit Arzneimitteln mit den Wirkstoffen Dronabinol und Nabilon.
Im Falle unseres Mandanten hat das Sozialgericht Regensburg das Vorliegen der Voraussetzungen von § 31 Abs. 1 Satz 1 SGB V bejaht und die Krankenkasse unseres Mandanten, die AOK Bayern - Direktion Regensburg, verurteilt, unseren Mandanten mit medizinischem Cannabis zu versorgen und die ihm durch Selbstbeschaffung auf Privatrezept entstandenen Kosten in vierstelliger Höhe zu erstatten:

 

"Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 13.12.2019 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 02.04.2020 verurteilt, dem Kläger die beantragte Versorgung mit Cannabis zu genehmigen und diese als Sachleistung zu erbringen sowie dem Kläger die seit 13.12.2019 entstandenen Kosten der Arzneimittelversorgung mit Medizinal-Cannabis aufgrund ärztlicher Verordnungen in Höhe von 2.653,86 € zu erstatten."

 

Ein schöner Erfolg für unseren Mandanten, der rechtlich durchaus schwierig war. Denn unser Mandant leidet neben einer Tick-Störung an einer Suchterkrankung, was nach der sozialgerichtlichen Rechtsprechung oftmals die Versorgung mit medizinischem Cannabis ausschließt. Unter Bezugnahme auf ein Sachverständigengutachten und die Angaben der behandelnden Oberärztin Dr. L. kam das SG Regensburg (Gerichtsbescheid vom 1.3.2022 - S 2 KR 567/20) zu dem gewünschten Ergebnis, dass die Abhängigkeitserkrankung hier der Cannabisversorgung nicht entgegen steht.

Das könnte Sie auch interessieren:

Kanzlei

Rechtsanwaltskanzlei Klose
Yorckstr. 22
93049 Regensburg

Telefon: 0941 307 44 55 0
Telefax: 0941 307 44 55 1

Email: kanzlei@ra-klose.com
Web: www.ra-klose.com 

Montag - Donnerstag: 8.30 - 17.00 h
Freitag: 8.30 - 13.00 h

Kostenlose Parkplätze
Barrierefreier Zugang 

Anwälte

Mathias Klose
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Sozialrecht
Fachanwalt für Strafrecht

Christian Falke *
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Sozialrecht
Mediator (HS Regensburg)

Dr. Martin Bartmann **
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

 

* angestellter Rechtsanwalt   ** freier Mitarbeiter