Rechtsanwalt, Fachanwalt für Sozialrecht, Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose, Yorckstr. 22, 93049 Regensburg

Aktuelles aus der Kanzlei


Auf dieser Seite berichten wir aus unserer täglichen Arbeit in der Kanzlei. Im Mittelpunkt stehen erfolgreich abgeschlossene Mandate, bei denen wir unsere Mandantinnen und Mandanten in oft schwierigen Situationen begleiten und ihre rechtlichen Ansprüche durchsetzen konnten.

Die dargestellten Fälle geben Einblick in typische Fragestellungen unserer Praxis und zeigen, wie sozialrechtliche oder auch strafrechtliche Verfahren tatsächlich ablaufen – jenseits abstrakter Paragrafen. 

Unser Ziel ist es, Transparenz zu schaffen und Ihnen einen realistischen Eindruck davon zu vermitteln, wie wir arbeiten und was Sie bei einer Zusammenarbeit mit uns erwarten können.


 

Eine befangene Sachverständige?

In einem Rechtsstreit vor dem Sozialgericht Landshut (S 10 P 78/20) geht es um den unserer Mandantin zustehenden Pflegegrad. Unsere Mandantin erchtet den bei ihr vorliegenden Pflegegrad höher als ihre Pflegekasse (Audi BKK). Nach Begründung der Klage hat das Sozialgericht, wie üblich, eine Sachverständige beauftragt, unsere Mandantin n Bezug auf deren pflegerelevante Einschränkungen zu begutachten. Bei dem Begutachtungstermin in der Wohnung unserer Mandantin, bei dem auch der Ehemann unserer Mandantin anwesend war, kam es zu Unstimmigkeiten und Meinungsverschiedenheiten zwischen den Beteiligten. Die gerichtlich bestellte Pflegesachverständige verließ daraufhin die Wohnung unserer Mandantin und brach die Begutachtung ab.

Aufgrund des von unserer Mandantin geschilderten Verhaltens der Pflegesachverständigen, das durch deren Ehemann bestätigt wurde, wurde die Sachverständige durch uns wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt.

Üblicherweise nehmen abgelehnte Beteiligte dann zum Ablehnungsantrag im Einzelnen Stellung. Nicht so die hiesige Sachverständige, immerhin nach eigenen Angaben "geprüfte unabhängige Sachverständige Gesundheitswesen". Diese teilte dem Gericht nur lapidar mit, sie sehe nun "keine Basis zur Gutachtenerstellung mehr". Die Reaktion einer unfangenen Sachverständigen würde aus unserer Sicht anders aussehen. 

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