Rechtsanwalt, Fachanwalt für Sozialrecht, Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose, Yorckstr. 22, 93049 Regensburg

Aktuelles aus der Kanzlei


Auf dieser Seite berichten wir aus unserer täglichen Arbeit in der Kanzlei. Im Mittelpunkt stehen erfolgreich abgeschlossene Mandate, bei denen wir unsere Mandantinnen und Mandanten in oft schwierigen Situationen begleiten und ihre rechtlichen Ansprüche durchsetzen konnten.

Die dargestellten Fälle geben Einblick in typische Fragestellungen unserer Praxis und zeigen, wie sozialrechtliche oder auch strafrechtliche Verfahren tatsächlich ablaufen – jenseits abstrakter Paragrafen. 

Unser Ziel ist es, Transparenz zu schaffen und Ihnen einen realistischen Eindruck davon zu vermitteln, wie wir arbeiten und was Sie bei einer Zusammenarbeit mit uns erwarten können.


 

Kein Beschäftigungsverhältnis bei Vertrag mit juristischer Person

Scheinselbständigkeit ist ein wirtschaftlich wie rechtlich ganz erhebliches Risiko für Unternehmen. Wird mit externen Dienstleistern (Selbständige, Auftragnehmer, Werkunternehmer, etc.)  zusammengearbeitet wird es sich daher häufig empfehlen, den sozialversicherungsrechtlichen Status des Externen klären zu lassen, konkret ob ein Beschäftigungsverhältnis (§ 7 SGB IV) vorliegt mit der Folge der Sozialversicherungspflicht in den einzelnen Zweigen der Sozialversicherung, um sich nicht im Rahmen einer späteren Betriebsprüfung durch die Deutsche Rentenversicherung dem Vorwurf der Beschäftigung von Scheinselbständigen ausgesetzt zu sehen.

Eine beliebte Strategie, um diesem Vorwurf zu entgehen, ist es, nicht mit natürlichen Personen oder Personengesellschaften zusammenzuarbeiten, sondern mit juristischen Personen. Denn beschäftigt i.S.d § 7 SGB IV können ausschließlich natürliche Personen sein, nicht juristische Personen (z.B. UG (haftungsbeschränkt) oder GmbH, GmbH & Co. KG). So jedenfalls Gesetz und Rechtsprechung. Uns sind aber Fälle, in denen die Deutsche Rentenversicherung diese allgemeine Ansicht nicht teilt, sondern von Scheinkonstruktionen o.ä. spricht, so dass es erforderlich wird, zu prozessieren.  Umso erfreulicher folgende Aussage der DRV in einem aktuellen Statusverfahren:

 

drv gmbh co kg

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